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Keine Abzocke durch Versicherung nach Verkehrsunfall! Unabhängige Schadensgutachten und Wertgutachten vom geprüften Sachverständigen.

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Langjährige Erfahrung, Kompetenz & Sachverstand

Rainer Rossrucker
Rainer RossruckerKFZ-Sachverständiger
  • geprüfter & anerkannter KFZ-Sachverständiger (DESAG)
  • Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung (BSG e.V.)
  • Gründungsmitglied Caravaning Gutachter Fachverband (CGF e.V.)
  • Spezialisierte Sachverständigen-Weiterbildung „Wohnfahr- und Freizeit-Fahrzeuge“ (SWSW)
  • KFZ-Lackierer Meister, Oldtimer-Fan & Wohnmobil-Experte
  • Über 40 Jahre Erfahrung in der Automobilbranche (Unfallinstandsetzung, Gutachten, Lackierung)
  • Mitglied im Gutachter Netzwerk Deutschland

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Zum KFZ-Gutachter

KFZ-Sachverständiger: Gründe, Kosten, Versicherung & Abrechnung

 

Wann braucht man einen KFZ-Sachverständigen?

Nach einem Unfall mit einem KFZ gilt es zunächst zu klären, wer Schuld hat. Ist man selbst Geschädigter, hat man Anspruch darauf, dass alle entstandenen Schäden repariert und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. In einem solchen Fall trägt die Versicherung des Unfallverursachers alle Kosten für die Reparatur. Um den entstandenen Schaden genau einschätzen zu können braucht man einen KFZ-Sachverständigen zur Erstellung eines Schadensgutachtens. In diesem Gutachten werden alle Schäden genauestens aufgelistet und der Wert des Fahrzeugs – vor und nach dem Unfall – bestimmt. Wir empfehlen nach einem Unfall immer, einen KFZ-Gutachter zu bestellen, damit auch wirklich alles Schäden erkannt und repariert werden können. Was wie ein kleiner Kratzer aussieht, kann durchaus eine teure Reparatur nach sich ziehen, bis hin zum nicht erkannten wirtschaftlichen Totalschaden.

Was macht ein KFZ-Sachverständiger?

Ein KFZ-Sachverständiger erstellt Gutachten für Kraftfahrzeuge (KFZ), aus verschiedenen Gründen: Der häufigste Fall ist die Erstellung eines Unfallgutachtens oder Schadensgutachtens nach einem Unfall. Der KFZ-Gutachter wird immer dann gerufen, wenn es darum geht, den Wert eines Fahrzeugs unter Einbeziehung etwaiger Schäden zu beurteilen. Sein Gutachten wird benötigt für die Abrechnung mit der Versicherung, als Beweismittel vor Gericht oder zur Wertermittlung, wenn man wissen will, wieviel ein Fahrzeug noch wert ist. Der Sachverständige kann mit seiner Expertise den Wiederbeschaffungswert und den Restwert eines Fahrzeuges ermitteln. Der Begriff „Sachverständige“ ist nicht geschützt, d.h. jeder mit irgendeinem „Sachverstand“ darf sich so nennen. Deshalb raten wir: Achten Sie auf die Bezeichnung „anerkannter“ und „geprüfter“ KFZ-Sachverständiger.

Wie wird ein Gutachten erstellt?

Der Sachverständige prüft eingehend das Fahrzeug auf Schäden, Mängel, Verschleiß und weitere Defekte und, ob diese von dem Unfall herrühren oder schon vorhanden waren. Alle Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert und detailliert im Gutachten niedergeschrieben. Die im Gutachten vermerkten Informationen haben Beweiskraft vor Gericht und stellen den aktuellen Zustand des Fahrzeuges – gestützt von Lichtbilder des Schadens als Beweis –  dar: Technischer Zustand, Sonderausstattung, notwendige Reparaturen, Ermittlung der Reparatur-Kosten mit Stundensätzen und Ersatzteilpreisen, wirtschaftlicher Totalschaden, Ermittlung älterer Schäden, Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwerts und Ermittlung der Nutzungsausfall-Zeit. Alle Informationen werden dann nach gängigem Muster im eigentlichen KFZ-Gutachten zusammengefasst.

Wer zahlt das Gutachten und den Sachverständigen?

Nach einem Unfall gilt es zunächst zu klären, wie hoch der entstandene Schaden genau ist und wer die Schuld am Unfall trägt. Die Kosten für Reparatur, Nutzungsausfall, Gutachten und Anwaltskosten muss der Unfallverursacher bezahlen, bzw. seine Haftpflichtversicherung (Zivilprozessordnung § 91). Hat die Versicherung des Unfallverursachers bereits ein Gutachten bei einem selbst gewählten Sachverständigen in Auftrag gegeben, haben Sie als Geschädigter TROTZDEM das Recht, einen eigenen Gutachter Ihrer Wahl zu bestimmen. Auch für dieses Gutachten MUSS die gegnerische Versicherung bezahlen. Wir empfehlen immer einen freien, anerkannten und von Versicherungen unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu bestellen, der auch wirklich in IHREM Sinne arbeitet.

Wertermittlung vor Gebrauchtkauf

Der Wert eines KFZ / PKW lässt sich von einem Laien nicht auf den ersten Blick bestimmen. Um ein Fahrzeug objektiv zu bewerten, ist ein Wertgutachten von einem unabhängigen KFZ-Gutachter absolut sinnvoll und empfehlenswert. So können Sie sich sicher sein, dass Sie nicht die „Katze im Sack“ kaufen und eventuell vorhandene Schäden übersehen werden. Oftmals werden gravierende Unfallschäden nicht erwähnt oder sogar unkenntlich gemacht. Hier kann der KFZ-Sachverständige dann seine Stärken ausspielen, denn er weiß genau wo er hinschauen muss, v.a. um Altschäden und Vorschäden zu identifizieren. Egal ob Sie ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen möchten, mit einem unabhängigen Gutachten eines Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite. Bezahlen Sie nicht zu viel, sondern nur so viel wie das Fahrzeug auch wert ist. Gerne unterstützen wir Sie dabei und sorgen für eine optimale Verhandlungsposition.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag ist im weitesten Sinne ein „Minimal-KFZ-Gutachten“, und weitaus kostengünstiger zu erstellen als etwa das Gutachten eines KFZ-Sachverständigen. Im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag sind in einem KFZ-Gutachten alle entstandenen Schäden detailliert dokumentiert. Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Kalkulation für anfallende Reparaturkosten, ein Gutachten beinhaltet zudem eine bildliche Dokumentation aller Schäden und des Fahrzeugzustandes, eventueller Vorschäden, die Ermittlung der Wertminderung und des Nutzungsausfalls. Bei Schäden, die Reparaturkosten von 750.- € überschreiten, empfehlen wir als Experten immer die Erstellung eines Gutachtens statt eines Kostenvoranschlags. Kleine Erinnerung: Sind Sie selbst Unfallgeschädigter müssen Sie die Kosten für das Gutachten NICHT selbst tragen! Bei Bagatellschäden oder Schäden unter 750.- € ist ein Kostenvoranschlag meist ausreichend.

Was ist ein Sachverständiger genau?

Ein Sachverständiger ist eine Person, die über einen im Vergleich zu Laien erhöhten Sachverstand und meist viel Erfahrung in einem bestimmten Sektor, Fachbereich oder Handwerk hat. Der Begriff ist demnach nicht geschützt und an eine Prüfung gebunden. Es reicht aus, bestimmte Fachkenntnisse vorweisen zu können. Jedoch gibt es Mitgliedschaften, Zusatzqualifikationen und Prüfungen, an denen Sie einen zuverlässigen Sachverständigen erkennen können: DGSV (Deutscher Verband für Gutachter und Sachverständige), DESAG (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft) oder das Gutachter Netzwerk Deutschland. Im KFZ-Bereich kann ein erhöhter Sachverstand bspw. durch das Führen einer Reparatur-Werkstatt oder Lackiererei und der daraus gewonnenen Erfahrung nachgewiesen werden.

Unfallrekonstruktion zur Schadensabwicklung

Nach einem Verkehrsunfall bei denen materielle oder Personenschäden entstanden sind, muss zuerst geklärt werden wer Schuld hat. Nicht immer ist bei einem Unfall sofort klar, wer Geschädigter und Verursacher ist. Oftmals versuchen Unfallverursacher sogar den Unfallhergang zu verschleiern oder machen falsche Angaben. Hier ist jetzt der KFZ-Sachverständige gefragt: Er muss den genauen Unfallablauf ermitteln, die beteiligten Fahrzeuge genau untersuchen, Schäden detailliert dokumentieren und eine „Unfallrekonstruktion“ erstellen, um eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Ist der Unfallhergang unklar: Umgehend auf einen Gutachter bestehen um spätere Nachteile zu vermeiden!

Muss ich mein Auto reparieren lassen?

NEIN, Sie MÜSSEN NICHT. Nach einem Unfall ist es Ihnen überlassen, ob Sie den Schaden am Fahrzeug reparieren lassen wollen – oder nicht. Handelt es sich bei den Schäden nur um ein paar kleine Beulen und Kratzer, können viele damit leben, das Fahrzeug in diesem Zustand weiter zu fahren. Wenn Sie also Ihr Fahrzeug nicht reparieren möchten, so ist das Ihr gutes Recht. Als Unfallgeschädigter haben Sie in einem solchen Fall dennoch das Recht auf Entschädigung und können sich das Geld, das für eine Reparatur angefallen wäre, auszahlen lassen (siehe auch „fiktive Abrechnung“ in unserem Gutachter-Lexikon). Bei diesbez. Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne an uns wenden.

Kann der Unfallschaden auch ausbezahlt werden?

Ja, das ist möglich. Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden und tragen keine Schuld am Unfall, ist die Versicherung des Unfallgegners verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen. Die Höhe der Schadensregulierung entspricht den Kosten, die für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in genau den Zustand wie vor dem Unfall anfallen würden. Diese Regulierungssumme können Sie für die Reparatur verwenden, Sie können sie sich aber auch auszahlen lassen. Dann wird vom Sachverständigen eine sog. „fiktive Abrechnung“ erstellt, quasi eine „fiktive Reparatur“, die in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden hat und somit der Schadensregulierungsbetrag ermittelt, der Ihnen – auch für eine direkte Auszahlung – von Rechts wegen zusteht.

Kann ich die Reparatur-Werkstatt frei wählen?

Immer öfter wird von seiten der Versicherung des Unfallgegners versucht, Einfluss auf die Wahl der reparierenden Werkstatt zu nehmen. Doch kann man nicht eine Werkstatt seiner Wahl nehmen? Die Anwort ist: Doch. Und genau das sollten Sie in jedem Fall tun um später keine finaziellen Nachteile zu erleiden und auf Teilen des Schadens sitzen zu bleiben. Denn als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, den KOMPLETTEN Schaden ersetzt zu bekommen und dürfen die Werkstatt FREI WÄHLEN. Das gilt nicht bei Leasing-Fahrzeugen und bei Kasko-Schäden, bei denen es durchaus Verträge mit Werkstattbindung gibt und an die sich man dann auch halten muss. HINWEIS: Besondere Vorsicht ist direkt nach einem Unfall geboten. Man ist aufgeregt, vieles kommt auf einmal und man muss schnell entscheiden. Da erscheint das Angebot der gegnerischen Versicherung, sich um alles – inklusive Auswahl der Werkstatt – zu kümmern auf den ersten Blick als sehr freundlich. In den meisten Fällen wird dieses Angebot jedoch nur gemacht um Kosten bei der Schadensregulierung zu sparen – was NICHT im Sinne des Unfallgeschädigten liegt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer Hilfe in Form eines freien und unabhängigen Sachverständigen zu holen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Kann ich den Schaden auch selbst reparieren? Bekomme ich die Kosten dafür ausbezahlt?

Ja. Genrell ist es möglich, als Unfallgeschädigter die Schäden an seinem Fahrzeug selbst zu reparieren, wenn man dazu imstande ist. In einem solchen Fall werden die Reparaturkosten durch die Erstellung eines KFZ-Gutachtens ermittelt. Nach dem Unfall können Sie dann die erforderlichen Reparaturen am Fahrzeug selbst vornehmen. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, den Ihnen enstandenen Schaden vollständig zu ersetzen, dazu gehören auch die Reparaturkosten. Ob eine Werkstatt oder Sie selbst reparieren spielt dabei keine Rolle. Die Reparaturkosten werden Ihnen ausbezahlt.

Wie lange dauert ein KFZ-Gutachten?

Je nach Art und Umfang des Schadens und Unfallhergangs kann die Erstellung eines Gutachtens unterschiedlich lange dauern und hängt auch vom jeweiligen Sachverständigen-Büro ab. Wir dokumentieren alle Schäden direkt am Unfallort noch am gleichen Tag, die Erstellung des Gutachtens dauert 48 Stunden.

Was wird ausgezahlt?

Als Geschädigter haben Sie das Anrecht auf vollständigen Schadensersatz. Das bedeutet, das Fahrzeug muss wieder in genau den Zustand gebracht werden (durch Reparaturen o.ä.), in welchem es sich VOR dem Unfall befunden hat. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss neben den Reparaturkosten die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens und ggf. Anwaltskosten (im Streitfall) übernehmen. Eine fiktive Ausbezahlung der Schadenssumme ist möglich, Sie sind nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Die Wahl der Werkstatt steht Ihnen absolut frei, es ist auch möglich selbst zu reparieren.

Definition: Sachverständiger

Hier geben wir sehr gerne die Definition von Sachverständigen und Kfz Gutachter aus Wikipedia weiter.

„Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstellt in der Regel Befunde (Medizin), schriftliche Gutachten oder Stellungnahmen (Gerichtsverfahren, legislative Abläufe).“

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Rainer Rossrucker – Ihr KFZ Gutachter für Mannheim, Ludwigshafen, Schwetzingen und Heidelberg
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